Verarbeite Tiere auf der Arbeitsliste für Lahmheitsprüfungen

Geändert am Di, 26 Mai um 8:27 VORMITTAGS

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Folge den unten stehenden Schritten, um Tiere auf der Registerkarte „Aktiv“ zu verwalten, z. B. um eine Klauenschnitt-Maßnahme zu bestätigen, ein Tier mit der Markierung „Nicht trimmen“ zu kennzeichnen oder es aus der Liste zu entfernen.

  1. Gehe zum Dashboard „Arbeitsliste“ und wähle die Kachel „Lahmheitsprüfungen“ aus. Die Registerkarte „Aktiv“ wird standardmäßig bereitgestellt.
  2. Behandle Tiere mit dem Problem „Starker Rückgang“ vorrangig. Bei diesen Tieren ist die Verbesserung am größten, wenn sie frühzeitig behandelt werden.
  3. Überprüfe die Daten des Tieres. Nutze die folgenden Spalten, um jeden Fall zu beurteilen: 
    • Grund: Zeigt an, warum und wie dringend das Tier auf der Arbeitsliste steht.
    • Bewegungsgrad: Zeigt den aktuellen Bewegungsgrad an. 
    • Trend: Zeigt den Trend des Tieres in den letzten 24 Stunden an. 
    • #Trims: Zeigt die Anzahl der Beschnitte seit dem letzten Trockenstellen (oder dem Abkalbedatum, falls kein Trockenstelldatum verfügbar ist).
    • Letzte Beschnitt: Datum des letzten Beschnitts. 
  4. So wertest du die Historie der Bewegung des Tieres weiter aus:
    1. Wähle das Pfeilsymbol am Ende der Reihe, um das Diagramm der Bewegung zu öffnen. 
    2. Überprüfe die Daten im Diagramm. Mehr Hilfe zur Interpretation des Diagramms findest du unter „Den Bewegungsgrad und das Bewegungsdiagramm verstehen“.
  5. Wähle pro Tier eine der folgenden Aktionen aus:
    1. Beschnitten: Auswählen   , um zu bestätigen, dass das Tier getrimmt wurde. Trimmdaten können auch über die unterstützten Datenkonnektoren importiert werden.
    2. Aus der Liste entfernen: Auswählen , um das Tier aus der Registerkarte „Aktiv“ zu entfernen. Das Tier wird in den folgenden 30 Tagen nicht in der Liste angezeigt. 
    3. Nicht trimmen: Auswählen , um dem Tier die Markierung „Nicht beschn. (DNT)“ hinzuzufügen. Tiere mit dieser Markierung erscheinen erst wieder in der Arbeitsliste für Lahmheitsprüfungen, wenn die Markierung entfernt wird. 
Hinweis

Nach dem Beschneiden oder dem Entfernen aus der Liste tritt für die Kuh eine 30-tägige Sperrfrist in Kraft, und sie wird vorübergehend aus der Arbeitsliste ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Tiere mit der Angelegenheit „Starker Rückgang“; diese bleiben so lange auf der Liste, wie die Angelegenheit besteht. 


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